Eine häufige Frage bei der Planung einer Terrassenüberdachung oder eines Wintergartens: Brauche ich dafür eine Genehmigung? In Flandern sind manche Überdachungen unter Bedingungen befreit, doch die Regeln sind differenziert und können je Gemeinde abweichen. Nachstehend lesen Sie den allgemeinen Rahmen.
Manchmal unter Bedingungen befreit
Flandern sieht für bestimmte Nebengebäude und Überdachungen im Seiten- oder Hintergarten eine Genehmigungsbefreiung vor, sofern unter anderem:
- es sich um eine begrenzte Fläche handelt (die befreite Fläche für freistehende Nebengebäude ist begrenzt);
- die Konstruktion innerhalb eines bestimmten Abstands zur Wohnung bleibt;
- die Höhe begrenzt bleibt;
- kein Widerspruch zu Parzellierungsvorschriften, einem räumlichen Ausführungsplan oder einer kommunalen Verordnung besteht.
Erfüllt Ihr Projekt nicht alle Bedingungen, ist meist eine Meldung oder eine vollwertige Umgebungsgenehmigung erforderlich.
An die Wohnung angebaut?
Eine Überdachung, die mit der Wohnung verbunden wird, fällt oft unter andere Regeln als eine vollständig freistehende Konstruktion. Lassen Sie dies stets vorab prüfen.
Immer bei Ihrer Gemeinde nachfragen
Da Städte und Gemeinden zusätzliche Vorschriften haben können, empfehlen wir, Ihr Projekt vorab über das Omgevingsloket oder beim Bauamt Ihrer Gemeinde zu prüfen. AFO denkt gerne mit Ihnen über einen regelkonformen Entwurf nach.
Dieser Artikel ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern und je Gemeinde abweichen — prüfen Sie stets die aktuellen Bedingungen bei Ihrer Gemeinde.


